02. Bezirk - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist in Österreich zuständig für die amtliche Vermessung und ist das nationale Metrologieinstitut.
Es befindet sich in der Schiffamtsgasse 1–3 im 2. Wiener Gemeindebezirk
Leopoldstadt.
Aufgaben: Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Gegenstände:
Führung des Grundstückkatasters in Österreich: Der Kataster ist die planliche Darstellung sämtlicher Grundstücke in Österreich und liegt flächendeckend in digitaler Form vor. Er dient als begleitendes Element zum Grundbuch.
Schaffung und Erhaltung der amtlichen Vermessungspunkte (Lage- und Höhenfestpunkte): Lagefestpunkte, die als Ausgangspunkte für Grundstücksvermessungen dienen, müssen im besiedelten Gebiet in Abständen von etwa 700 bis 1200 m verfügbar sein.
Betrieb des GPS-Satelliten-Positionierungsdiensts Austrian Positioning Service (APOS)
Führung des Digitalen Landschafts- und Geländehöhenmodells und der Namensdatenbank GEONAM Österreich
Erstellung der amtlichen österreichischen Landkarten: folgende Kartenwerke werden hergestellt und laufend weitergeführt:
* Österreichische Karte 1:50.000 (ÖK 50, und in Vergrößerung 1:25.000), 1:200.000 (ÖK 200), 1:500.000
* Orthophotos und Luftbildkarten
Die Landkarten werden mit unterschiedlichen Inhalten (mit Wegmarkierungen oder mit Straßenaufdruck) in gedruckter Form angeboten. In digitaler Form stehen sie auf Compact-Disc und im Internet zur Verfügung.
Vermessungs- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsgrenze
Führung des Nationalen Metrologie-Instituts (NMI), welches Mess-Normale entsprechend dem SI-Einheitensystem zur Verfügung stellt.
Physikalisch-technischer Prüfdienst zur technischen Durchführung von Kalibrierungen und Prüfung von Messgeräten unter Anschluss an die nationalen Normale.
Zur Durchführung der Aufgaben unterhält das BEV neben den zentralen Einrichtungen für die grundlegenden Aufgaben in Wien Außenstellen in ganz Österreich. Diese werden als Vermessungsämter bzw. Eich- und Vermessungsämter (volle Funktionalität) oder als Informationszentren (nur für Parteienverkehr, Auskunftserteilung) geführt.
Gesetzliche Grundlagen:
Grundlagen für die Arbeit des BEV bilden folgende Gesetze:
Art. 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes: Bundeskompetenz für Grenzvermarkung, Vermessungswesen, Maße und Gewichte.
§ 845 ff des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches: Regelt die Festlegung von Grundstücksgrenzen
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
Bodenschätzungsgesetz
Liegenschaftsteilungsgesetz
Staatsgrenzgesetz
Vermessungsgesetz
Vermessungsverordnung
Vermessungsgebührenverordnung
Maß- und Eichgesetz
Zusätzlich gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen Bestimmungen über das Vermessungswesen (Forstgesetz, Bodenschätzungsgesetz etc.) und über eichrechtliche Belange (Zeitzählgesetz, Fertigpackungsverordnung usw.)
Quelle: Text:
Wikipedia, Bilder: www.nikles.net