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Die Bundeshauptstadt

Person - Anna von Vellnagel

Anna von Vellnagel. † 24.05.1884, wohnhaft in der Vellnagel'schen Villa in Wien-Hietzing.

Weiters im Grab:
Caroline Edle von Trebersburg, k. k. Notars-Witwe (Ehefrau von Dr. Moritz Ritter von Trebersburg, † 17.06.1895, k.k. Notar in Baden), † 08.07.1909 im 71. LJ.
Anna Korda, † 05.09.1945 im 84. LJ.
Elise (Elisabeth) Korda, † 11.03.1965 im 85. LJ., Bestattungsdatum: 22.03.1965

Neue Freie Presse vom 27.8.1882, Seite 6: (Eine Amme als Diebin und Brandstifterin.) Unter den verschiedenen Gattungen des Dienstpersonals, die sich oft vor Gericht befinden, ist die Amme am seltensten vertreten. Die behagliche Existenz, deren sich die Nährerinnen der Kinder während ihrer Wirksamkeit im Hause erfreuen, verringert wohl die Ver­suchung zu verbrecherischen Handlungen. Ein Exemplar von besonde­rer Verderbtheit stand heute in der Person der 25 jährigen Amme Marie Kreipl vor Gericht. Sie war von Frau Marie Eger für ihr neugeborenes Kind aufgenommen: diese kannte ihre Vergan­genheit nicht, sonst würde sie sich wohl gehütet haben, ihr eine Stellung in ihrem Hause zu geben. Marie Kreipl war schon zweimal wegen Diebstahls und überdies einmal wegen Kindesweglegung bestraft. Bald nach ihrem Eintritte wurden in der Wohnung ver­schiedene Gegenstände abgängig, und es richtete sich sofort der Ver­dacht gegen die Amme; allein Frau Eger that um ihretwillen, als bemerkte sie dies nicht. Im Sommer bezog, die Familie eine Sommerwohnung in der Vellnagel'schen Villa in Hietzing. Die Eigenthümer des Landhauses hatten gleichfalls in demselben ihre Wohnung. Die Amme, welche zu den Zimmern derselben Zutritt fand, stahl nun Frau Anna Vellnagel Kleidungsstücke im Werthe von 115 fl. Um aber die Entdeckung, die bald eintreten mußte, abzuwenden, faßte sie, wie die Anklage heute ausführte, den ebenso raffinirten wie gewissenlosen Entschluß, den Kleiderschrank der Frau Vellnagel von innen anzuzünden: dadurch sollte die Meinung her­vorgerufen werden, es seien auch die gestohlenen Kleider verbrannt. In der That wurde eines Tages, als Frau Vellnagel abwesend war, ihre junge Tochter durch einen Passanten, welcher durch das Fenster den Rauch wahrgenommen hatte, auf den ausgebrochenen Brand aufmerksam gemacht. Es ergab sich nun, daß im Innern des Schrankes alle Kleider im Werthe von mehr als 800 fl. bereits ver­glimmt waren und der Schrank selbst sich in angebranntem Zustande befand. Die Umstände sprachen so lebhaft gegen Marie Kreipl, daß diese trotz ihres Leugnens verhaftet wurde. Die Anklage wurde heute gegen sie vom Staatsanwalt-Substituten Frimmel wegen Verbrechens des Diebstahls und der boshaften Beschädigung fremden Eigenthums erhoben — wegen Brandlegung deßhalb nicht, weil einer­seits die Absicht der Angeklagten nicht auf eine Feuersbrunst, sondern auf einen Brand im Innern des Kastens gerichtet war, und ande­rerseits ein Hinausschlagen der Flammen aus dem geschlossenen Raume wegen Mangels an Sauerstoff nicht möglich war. Marie Kreipl wurde zu einem Jahre schweren Kerkers verurtheilt.

Wiener Allgemeine Zeitung vom 27.8.1882, Seite 7: (Eine gefährliche Person) Vor dem Erkenntnißgerichte erschien die 25jährigs Marie Kreipel, welche zuletzt bei der Kaufmanns-Gattin Marie Eger als Amme bedienstet war, unter der Anklage des Diebstahls und der boshaften Beschädigung fremden Eigenthums. Marie Kreipel ist viermal wegen Diebstahls und einmal wegen Kindesweglegung abgestraft. Nach ihrem Eintritte bei Frau Eger, welche in Hietzing in der Villa der Frau Anna Fellnagel ihren Sommeraufenthalt hat, ver­schwanden zahlreiche Kleidungsstücke, und am 25. Juni Nachmittags brach im Schlafzimmer der Frau Fellnagel ein Feuer aus, durch welches Kleidungsstücke im Werthe von über 800 fl., die in einem Kasten waren, vernichtet wurden. Es stellte sich heraus, daß die Amme der Frau Eger mehrere Kleider aus diesem Kasten gestohlen und dann, um die Entdeckung des Diebstahls unmöglich zu machen, die übrigen Kleider angezündet hatte. Diese Handlungsweise wurde von der Staatsanwaltschaft nicht als Verbrechen der Brandlegung, sondern als boshafte Beschädigung fremden Eigenthnms aufgefaßt, weil das Anzünden des Feuers nicht dazu bestimmt war, ein größeres Object zu zerstören und die Ausbreitung des Feuers auch nicht leicht möglich war. Der Gerichtshof verurtheilte Marie Kreipel zu einem Jahre schweren Kerkers.

Badener Bezirks-Blatt vom 20.7.1895, Seite 7: Feilbietungs-Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Baden wird zur Vor­nahme der öffentlichen freiwilligen Feilbietung der der Frau Caroline Edlen v. Trebersburg, k. k. Notars-Witwe, gehörigen Realität Haus Nr. 84 in Dörfl sammt Parzellen Nr. 76/4 Garten und 76/5 Banarea, inneliegend im Grundbuche Rauhenstein E. Z 265 sammt Wohnungseinrichtung um den Ausrufs­preis per 6500 fl. der 23. Juli 1895 als einziger Termin mit dem Beisatze bestimmt, daß den auf dieser Realität, ver­sicherten Gläubigern ihr Pfandrecht ohne Rücksicht ans den Verkaufspreis vorbehalten bleibt. Kauflustige haben daher an den obbestimmten Tage präcise 10 Uhr vormittags in der k. k. Notariatskanzlei in Baden, Hauptplatz 5, zu erscheinen und können vorläufig den Grundbuchstand im Grundbuchsamte und die Feilbietungs-Bedingnisse in der obgenannten Notariatskanzlei einsehen. Baden, den 8. Juli 1895. Der k. k. Bezirksrichter: Handel.

Die Grabstelle befindet sich am Hietzinger Friedhof (Gruppe: 9, Nummer: 242).

Quelle: Text: www.nikles.net, Bilder: www.nikles.net, Badener Bezirks-Blatt vom 20.7.1895, Seite 7, Neue Freie Presse vom 27.8.1882, Seite 6, Wiener Allgemeine Zeitung vom 27.8.1882, Seite 7.



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