Person - Jakob Badl († 1916)
Jakob Badl, Realitätenbesitzer im 7. und 19. Bezirk, Lederfabrikant, Wohltäter der Armen, Ritter des Ordens vom Heiligen Grabe,
Ehrenbürger des k. k. landesfürstlichen Marktes Rohitsch,
† 2.7.1916, Bestattungsdatum: 04.07.1916, 7., Schottenhofgasse 3.
Die Gruft wurde 1883, anlässlich des Todes von Jacques (Jakob) Badl, errichtet.
Eine Gedenktafel für Jakob Badl befindet sich an der
Johannes-Nepomuk-Kapelle in der Himmelstraße im Bezirksteil
Grinzing in
Wien-Döbling.
Marburger Zeitung vom 8.7.1916, Seite 8:
Jakob Badl †. Aus Rohitsch, 16. Juli,
wurde uns geschrieben: Der hier geborne Wohltäter
unserer Armen Herr Jakob Badl, Ritter des
Ordens vom Heiligen Grabe, sowie Ehrenbürger
des k. k. landesfürstlichen Marktes Rohitsch, ist in
Wien im Alter von 90 Jahren gestorben. Auf Anordnung
des Bürgermeisters Herrn Karl Ferschnigg
weht zum Zeichen der Trauer auf unserem Gemeindehause
eine schwarze Fahne.
Arbeiter Zeitung vom 16.5.1911, Seite 9:
(Rechtliche oder moralische Verpflichtung.) Am
9. Mai 1906 hatte das Dienstmädchen Fanny Hayden, das
bei dem Lederfabrikanten Jakob Badl bedienstet war, im Auftrag
der Dienstgeberin die Fenster zu putzen; da der Sicherheitsgürtel
der Dienstgeberin an deren Sohn verliehen war, mußte
sich das Mädchen von der Köchin des im selben Hause wohnhaften
Schauspielers [und Theaterdirektors] Franz Tewele einen Gürtel ausborgen. Mit
der Handhabung des fremden Gürtels nicht vertraut, befestigte
sie ihn falsch, der Gürtel löste sich und das Mädchen stürzte auf
die Straße hinab. Das Kreuzbein wurde ihr zersplittert, die
linke Hand und der rechte Fuß gebrochen. Sie mußte fünf
Vierteljahre im Spital zubringen und blieb dauernd am Unterkörper
gelähmt. Sie wurde ins Versorgungshaus nach Lainz
gebracht und wendete sich von dort aus an ihre Dienstgeberin
Frau
Ottilie Badl mit der Frage, was sie für sie tun werde;
nach längeren Verhandlungen gab ihr Frau Badl eine schriftliche
Erklärung des Inhalts, daß sie ihr eine Rente von vierzig
Kronen monatlich zahlen wolle. Diese Rente wurde bezahlt, so
lange Frau Badl am Leben war. Am 13. April [1911] starb
die Dame; ihr Nachlaß wurde, trotzdem ihr Gatte siebzehn
Häuser in Wien besitzt, armutshalber abgetan. Ihre
Kinder zahlten noch einige Monate lang einen Betrag
von je 20 Kronen und stellten dann die Zahlungen gänzlich ein.
Fanni Hayden klagte nun den Sohn der Verstorbenen,
Ferdinand Badl, auf Zahlung der Rente von 40 Kronen,
indem sie durch ihren Anwalt Dr. Gustav Scheu geltend
machte, der Geklagte habe ihr seinerzeit versprochen, ihr den
vereinbarten Betrag weiterzuzahlen, wenn seine Mutter einmal
sterbe. Der Geklagtenvertreter Dr. Norbert Bürger wendete
ein, daß der Unfall der Klägerin auf ihr eigenes Verschulden
zurückzuführen sei, daß Frau Badl der Klägerin nur aus
Mitleid die Unterstützung versprach und leistete; daß der Geklagte
dem Mädchen zugesichert habe, die Rente nach dem Tode
ihrer Mutter weiterzuzahlen, sei unwahr, er habe ihr bloß versprochen,
seinen Einfluß geltend zu machen, daß sie nicht im
Stiche gelassen werde. Das Zivillandesgericht wies die Klage
kostenpflichtig ab, da die Zusage des Geklagten zu unbestimmt
war, um eine rechtliche Verpflichtung zu begründen. Herr Badl
hat also bloß eine moralische Verpflichtung. Sollte der Besitz
von siebzehn Häusern seiner Moral noch kein genügendes
materielles Fundament gegeben haben?
Neue Freie Presse vom 6.5.1833, Seite 16:
Jakob Badl, Realitäten-Besitzer, gibt im eigenen
und im Namen seiner Familie die tiefbetrübende Nachricht
von dem Ableben seines innigstgeliebten, unvergeßlichen
Sohnes, des Herrn Jacques Badl,
welcher Samstag den 5. Mai 1883 um 1/2 1 Uhr Früh
nach längerem Leiden im 26. Lebensjahre selig in dem
Herrn entschlafen ist.
Die irdische Hülle des theuren Verblichenen wird Montag
den 7. d. M. um 1/2 4 Uhr Nachmittags vom Trauerhause:
VII., Schottenhofgasse Nr. 3, in die
Pfarrkirche zu Maria-Trost (St. Ulrich) geführt, daselbst feierlichst ein
gesegnet, sodann nach
Grinzing überführt, alldort in der
Pfarrkirche nochmals feierlich eingesegnet und auf dem
Orts-Friedhofe [Grinzing] provisorisch in die Gruft beigesetzt.
Die heiligen Seelenmessen werden Dienstag den
8 d. M. um 9 Uhr Vormittags in der
Orts-Pfarrkirche zu Grinzing und Mittwoch den 9. d. M. um 9 Uhr Vormittags
in der
Pfarrkirche zu Maria-Trost gelesen.
Wien, den 5. Mai 1883.
Weiters im Grab bestattet:
Klein Kind, † 21.05.1889, Bestattungsdatum: 21.05.1889
Klein Kind, † 21.05.1889, Bestattungsdatum: 21.05.1889
Ottilie Badl, † 13.04.1910, Bestattungsdatum: 15.04.1910
Oskar Badl, † 29.04.1911, Bestattungsdatum: 02.05.1911
Otto Maria Badl, † 26.04.1928, Bestattungsdatum: 03.05.1928
Elisabeth Badl, Bestattungsdatum: 05.02.1959
August von Klein
Arthur Kastner
Maria Badl, † 01.01.1862, Bestattungsdatum: 08.12.1883
Olga Badl, † 01.01.1865, Bestattungsdatum: 08.12.1883
Maria Purtugal, † 01.01.1862, Bestattungsdatum: 08.12.1883
Oskar Filgasser, † 01.01.1869, Bestattungsdatum: 08.12.1883
Jakob Badl -> (Jacques, französische Variante von Jakob) , † 05.05.1883 im 26. LJ., Bestattungsdatum: 08.12.1883
Bertha Badl, † 21.08.1887, Bestattungsdatum: 21.08.1887
Die Grabstelle befindet sich am
Friedhof Grinzing (Gruppe: MR, Nummer: 28).
Quelle: Text: www.nikles.net, Bilder: www.nikles.net, Marburger Zeitung vom 8.7.1916, Seite 8, Arbeiter Zeitung vom 16.5.1911, Seite 9, Neue Freie Presse vom 6.5.1833, Seite 16.