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Die Bundeshauptstadt

19. Bezirk - Friedhof Heiligenstadt (Wildgrubgasse 20)

Nach Adalbert Klaar beziehen sich "die frühesten Benennungen des Kirchweilers - um 1120 apud sanctum Michaelem und 1190 Sanctus locus" zweifellos auf die heutige Jakobskirche. Diese bildete "im elften Jahrhundert die einzige Kirche weit und breit" und stellte den Mittelpunkt des kirchlichen Lebens für die weit voneinander entfernten Dörfer dar. Die Kirche, die zu den ältesten Kirchen im Wiener Raum zählt, musste "später ihr ursprüngliches Patrozinium an die jüngere, größere Kirche an der Grinzinger Straße abgeben". Diese wurde deshalb erbaut, weil die Jakobskirche die "Zahl der Gläubigen nicht mehr zu fassen vermochte".

Wann die "am Fuße eines Lehmhügels" errichtete, dem heiligen Michael geweihte Kirche erbaut wurde, ist nicht bekannt. Angeblich soll bei einer Renovierung 1801 an der Wölbung vor dem Chor die Jahreszahl 1105 entdeckt worden sein. Erst um 1243 findet die Kirche als Filialkirche der Klosterneuburger Pfarrkirche St. Martin Erwähnung, von der sie 1246 getrennt und zur selbständigen Pfarre erhoben wurde. Die für ein Weinbauerndorf unverhältnismäßige Größe der Kirche ist darauf zurückzuführen, dass sie zur Zeit ihrer Errichtung die Pfarrkirche für die Gemeinden Döbling, Grinzing, Sievering, Salmannsdorf, Neustift am Walde und Nußdorf war.

Errichtung: Der um die Pfarrkirche angelegte Friedhof, in dem auch die eingepfarrten Gemeinden ihre Toten begruben, wurde 1831 mit einer Mauer umgeben. Die Baukosten waren durch ein "testamentarisches Vermächtnis, welches Oswald der Grill von Grinzing machte", gedeckt. Der Friedhof konnte vermutlich nicht vergrößert werden, da sich neben der Kirche eine später entdeckte Mineralquelle befand und man bei Grabungen auf Wasser stieß. Um 1500 wurde am Rande des Friedhofes, hinter der Kirche, ein Karner errichtet. Dieser diente zur Aufnahme der Gebeine jener Verstorbenen, die zum Zweck der Grabraumbeschaffung exhumiert werden mussten.

Neuanlage und Sperre des alten Friedhofes: Die rasche Zunahme der Einwohnerinnen und Einwohner von Heiligenstadt im 19. Jahrhundert erforderte eine Verlegung des Friedhofes. 1873 wurde in der Wildgrube zwischen den Weingärten der heute noch bestehende Friedhof als "allgemeine Begräbnisstätte für Einheimische und Fremde" angelegt. Der alte Friedhof wurde am 2. September 1873 für die Beilegung von Leichen gesperrt. Von 1894 bis 1898 wurde die Kirche unter Beibehaltung des Grundrisses neu erbaut. Der Wiener Stadtrat genehmigte am 19. Februar 1895 die gänzliche Auflassung des Friedhofes unter der Bedingung, dass das Areal "zu Gartenzwecken" verwendet wird. Die einzige auf dem aufgelassenen Friedhof verbliebene Grabstätte ist jene des Begründers des Schulturnens in Wien, Rudolf Stephani, Leiter der Wiener Universitätsturnanstalt. Dieser war am 25. Juni 1855 an Cholera verstorben.

Der hinter der Kirche gelegene Karner, das einzige erhaltene Beinhaus in Wien, war 1967 "in einer Höhe von 1,5 Meter mit menschlichen Gebeinen angefüllt". 1969 beschloss das Bundesdenkmalamt die Restaurierung des noch teilweise vorhandenen Bauwerkes. Die im Karner aufbewahrten Gebeine wurden 1970 von der Städtischen Bestattung auf den Wiener Zentralfriedhof überführt und dort wieder bestattet.

Erweiterungen und Neuerungen: 1897/1898 wurde der neue Friedhof um 2.921 Quadratmeter erweitert. Das "bauamtliche Projekt der Erweiterung" wurde im September 1897 vom Gemeinderat genehmigt. Anlässlich dieser Sitzung wurde von einem Gemeinderat auch die "Creierung einer Leichenhalle" empfohlen. Da diese "vorzüglich für die ärmere Bevölkerung, gerade für Leute, die in ihren Wohnräumen sehr beschränkt sind, eine Annehmlichkeit bedeutet und auch in sanitärer Beziehung ein Vorteil wäre". "Bei einem so geringen Belegsraum auch eine vielleicht teure Leichenhalle herzustellen" wurde nicht als notwendig erachtet.

1904 wurde das hölzerne Staketengitter durch eine Einfriedungsmauer ersetzt. Im September 1905 wurde ein vom Stadtrat beantragter Ankauf von Grundstücken zur Erweiterung des Friedhofes vom Gemeinderat abgelehnt. Die im Zusammenhang mit der Friedhofserweiterung von einem Gemeinderat vorgeschlagene Einführung der "fakultativen Leichenverbrennung" führte zur "Unruhe" im Gemeinderat. 1906 wurden "die Preise für Grüfte und Gruftplätze" sowie für eigene Gräber neu festgesetzt. 1908 wurde das Hochquellenwasser eingeleitet. 1910 wurde der Ankauf von Grundstücken zur zweiten Erweiterung des Friedhofes genehmigt, die 1910 erfolgte.

1914 wurde ein vom Stadtbauamt ausgearbeitetes Projekt zur Friedhofserweiterung genehmigt. Der Bau eines Totengräberhauses und einer Leichenkammer wurde 1916 "bis zum Eintritt normaler Verhältnisse" verschoben. 1918 und 1926 wurden neuerliche Friedhofserweiterungen genehmigt. 1924 wurde der Neubau einer Aufbahrungshalle beschlossen. Die Bewilligung zur Benützung der Halle wurde am 9. März 1925 erteilt.

Sperrbeschlüsse: 1945 bis 1951 wurden die Aufbahrungshalle und das Verwaltungsgebäude instand gesetzt und Ausbesserungsarbeiten im Friedhof vorgenommen. 1952 wurde die Vergabe neuer und heimgefallener Gräber nicht mehr gestattet. 1953 sah ein Beschluss des Gemeinderates vor, dass der Heiligenstädter sowie neun weitere Friedhöfe im Jahre 1975 gesperrt werden sollten. 1957 wurde die Vergabe heimgefallener Gräber mit der Einschränkung genehmigt, dass das Benützungsrecht in allen Fällen am 31. Dezember 1975 erlöschen würde.

Im Oktober 1959 wurde vereinbart, dass Beerdigungen nur an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag stattfinden sollten. Eine Erneuerung des Tores der Aufbahrungshalle wurde 1962 vorgenommen. Von November 1964 bis April 1965 wurde der Aufbahrungsraum instand gesetzt und ein Stirnwandaltar errichtet.

1965 beschloss der Gemeinderat, dass in den Sperrfriedhöfen, deren Zahl durch die Einbeziehung von sechs weiteren Friedhöfen auf 16 erhöht worden war, keine neuen oder heimgefallenen Gräber mehr vergeben werden dürften. Die Friedhöfe sollten nach dem 31. Dezember 1975 für Beilegungen gesperrt werden. Im Mai 1975 wurde auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates die Sperrfrist für die Friedhöfe um zehn Jahre verlängert. Beilegungen in bestehenden Gräbern wurden bis 31. Dezember 1985 gestattet.
Bei einer Volksbefragung 1980, bei der auch über andere Themen zu entscheiden war, stimmten die Wiener Bürgerinnen und Bürger für die Aufhebung der Sperre und die Beibehaltung der Friedhöfe. Am 26. September 1980 hob der Gemeinderat den Sperrbeschluss auf. Der weitere Bestand dieser Friedhöfe war gesichert.

1980 bis 1983 wurde in den ehemaligen Sperrfriedhöfen ein Verfahren zur Einziehung heimgefallener Grabstellen durchgeführt, um der Wiener Bevölkerung in diesen Friedhöfen wieder Grabstellen zur Verfügung stellen zu können.

Neuerungen: Am 1. Dezember 1975 wurde der Bahrwagen eingeführt. 1981 wurde die Beisetzkammer des Friedhofes mit einer Kühlanlage ausgestattet.

1990 wurde ein neues Verwaltungsgebäude errichtet. 1993 wurde über dem Halleneingang ein Vordach errichtet. Der Aufbahrungsraum konnte umgestaltet und die Fassade instand gesetzt werden.

Quelle: Text: wien.gv.at, Fotos: eigene



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