Nach Adalbert Klaar beziehen sich "die frühesten
Benennungen des Kirchweilers - um 1120 apud sanctum
Michaelem und 1190 Sanctus locus" zweifellos auf die heutige
Jakobskirche. Diese bildete "im elften Jahrhundert die
einzige Kirche weit und breit" und stellte den Mittelpunkt
des kirchlichen Lebens für die weit voneinander entfernten
Dörfer dar. Die Kirche, die zu den ältesten Kirchen im
Wiener Raum zählt, musste "später ihr ursprüngliches
Patrozinium an die jüngere, größere Kirche an der Grinzinger
Straße abgeben". Diese wurde deshalb erbaut, weil die
Jakobskirche die "Zahl der Gläubigen nicht mehr zu fassen
vermochte".
Wann die "am Fuße eines Lehmhügels" errichtete, dem heiligen
Michael geweihte Kirche erbaut wurde, ist nicht bekannt.
Angeblich soll bei einer Renovierung 1801 an der Wölbung vor
dem Chor die Jahreszahl 1105 entdeckt worden sein. Erst um
1243 findet die Kirche als Filialkirche der Klosterneuburger
Pfarrkirche St. Martin Erwähnung, von der sie 1246 getrennt
und zur selbständigen Pfarre erhoben wurde. Die für ein
Weinbauerndorf unverhältnismäßige Größe der Kirche ist
darauf zurückzuführen, dass sie zur Zeit ihrer Errichtung
die Pfarrkirche für die Gemeinden
Döbling, Grinzing,
Sievering,
Salmannsdorf,
Neustift am Walde
und Nußdorf war.
Errichtung: Der um die Pfarrkirche angelegte Friedhof, in
dem auch die eingepfarrten Gemeinden ihre Toten begruben,
wurde 1831 mit einer Mauer umgeben. Die Baukosten waren
durch ein "testamentarisches Vermächtnis, welches Oswald der
Grill von Grinzing machte", gedeckt. Der Friedhof konnte
vermutlich nicht vergrößert werden, da sich neben der Kirche
eine später entdeckte Mineralquelle befand und man bei
Grabungen auf Wasser stieß. Um 1500 wurde am Rande des
Friedhofes, hinter der Kirche, ein Karner errichtet. Dieser
diente zur Aufnahme der Gebeine jener Verstorbenen, die zum
Zweck der Grabraumbeschaffung exhumiert werden mussten.
Neuanlage und Sperre des alten Friedhofes: Die rasche
Zunahme der Einwohnerinnen und Einwohner von
Heiligenstadt im
19. Jahrhundert erforderte eine Verlegung des Friedhofes.
1873 wurde in der Wildgrube zwischen den Weingärten der
heute noch bestehende Friedhof als "allgemeine
Begräbnisstätte für Einheimische und Fremde" angelegt. Der
alte Friedhof wurde am 2. September 1873 für die Beilegung
von Leichen gesperrt. Von 1894 bis 1898 wurde die Kirche
unter Beibehaltung des Grundrisses neu erbaut. Der Wiener
Stadtrat genehmigte am 19. Februar 1895 die gänzliche
Auflassung des Friedhofes unter der Bedingung, dass das
Areal "zu Gartenzwecken" verwendet wird. Die einzige auf dem
aufgelassenen Friedhof verbliebene Grabstätte ist jene des
Begründers des Schulturnens in Wien, Rudolf Stephani, Leiter
der Wiener Universitätsturnanstalt. Dieser war am 25. Juni
1855 an Cholera verstorben.
Der hinter der Kirche gelegene Karner, das einzige erhaltene
Beinhaus in Wien, war 1967 "in einer Höhe von 1,5 Meter mit
menschlichen Gebeinen angefüllt". 1969 beschloss das
Bundesdenkmalamt die Restaurierung des noch teilweise
vorhandenen Bauwerkes. Die im Karner aufbewahrten Gebeine
wurden 1970 von der Städtischen Bestattung auf den
Wiener
Zentralfriedhof überführt und dort wieder bestattet.
Erweiterungen und Neuerungen: 1897/1898 wurde der neue
Friedhof um 2.921 Quadratmeter erweitert. Das "bauamtliche
Projekt der Erweiterung" wurde im September 1897 vom
Gemeinderat genehmigt. Anlässlich dieser Sitzung wurde von
einem Gemeinderat auch die "Creierung einer Leichenhalle"
empfohlen. Da diese "vorzüglich für die ärmere Bevölkerung,
gerade für Leute, die in ihren Wohnräumen sehr beschränkt
sind, eine Annehmlichkeit bedeutet und auch in sanitärer
Beziehung ein Vorteil wäre". "Bei einem so geringen
Belegsraum auch eine vielleicht teure Leichenhalle
herzustellen" wurde nicht als notwendig erachtet.
1904 wurde das hölzerne Staketengitter durch eine
Einfriedungsmauer ersetzt. Im September 1905 wurde ein vom
Stadtrat beantragter Ankauf von Grundstücken zur Erweiterung
des Friedhofes vom Gemeinderat abgelehnt. Die im
Zusammenhang mit der Friedhofserweiterung von einem
Gemeinderat vorgeschlagene Einführung der "fakultativen
Leichenverbrennung" führte zur "Unruhe" im Gemeinderat. 1906
wurden "die Preise für Grüfte und Gruftplätze" sowie für
eigene Gräber neu festgesetzt. 1908 wurde das
Hochquellenwasser eingeleitet. 1910 wurde der Ankauf von
Grundstücken zur zweiten Erweiterung des Friedhofes
genehmigt, die 1910 erfolgte.
1914 wurde ein vom Stadtbauamt ausgearbeitetes Projekt zur
Friedhofserweiterung genehmigt. Der Bau eines
Totengräberhauses und einer Leichenkammer wurde 1916 "bis
zum Eintritt normaler Verhältnisse" verschoben. 1918 und
1926 wurden neuerliche Friedhofserweiterungen genehmigt.
1924 wurde der Neubau einer Aufbahrungshalle beschlossen.
Die Bewilligung zur Benützung der Halle wurde am 9. März
1925 erteilt.
Sperrbeschlüsse: 1945 bis 1951 wurden die Aufbahrungshalle
und das Verwaltungsgebäude instand gesetzt und
Ausbesserungsarbeiten im Friedhof vorgenommen. 1952 wurde
die Vergabe neuer und heimgefallener Gräber nicht mehr
gestattet. 1953 sah ein Beschluss des Gemeinderates vor,
dass der Heiligenstädter sowie neun weitere Friedhöfe im
Jahre 1975 gesperrt werden sollten. 1957 wurde die Vergabe
heimgefallener Gräber mit der Einschränkung genehmigt, dass
das Benützungsrecht in allen Fällen am 31. Dezember 1975
erlöschen würde.
Im Oktober 1959 wurde vereinbart, dass Beerdigungen nur an
den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag stattfinden sollten.
Eine Erneuerung des Tores der Aufbahrungshalle wurde 1962
vorgenommen. Von November 1964 bis April 1965 wurde der
Aufbahrungsraum instand gesetzt und ein Stirnwandaltar
errichtet.
1965 beschloss der Gemeinderat, dass in den Sperrfriedhöfen,
deren Zahl durch die Einbeziehung von sechs weiteren
Friedhöfen auf 16 erhöht worden war, keine neuen oder
heimgefallenen Gräber mehr vergeben werden dürften. Die
Friedhöfe sollten nach dem 31. Dezember 1975 für Beilegungen
gesperrt werden. Im Mai 1975 wurde auf Grund eines
Beschlusses des Gemeinderates die Sperrfrist für die
Friedhöfe um zehn Jahre verlängert. Beilegungen in
bestehenden Gräbern wurden bis 31. Dezember 1985 gestattet.
Bei einer Volksbefragung 1980, bei der auch über andere
Themen zu entscheiden war, stimmten die Wiener Bürgerinnen
und Bürger für die Aufhebung der Sperre und die Beibehaltung
der Friedhöfe. Am 26. September 1980 hob der Gemeinderat den
Sperrbeschluss auf. Der weitere Bestand dieser Friedhöfe war
gesichert.
1980 bis 1983 wurde in den ehemaligen Sperrfriedhöfen ein
Verfahren zur Einziehung heimgefallener Grabstellen
durchgeführt, um der Wiener Bevölkerung in diesen Friedhöfen
wieder Grabstellen zur Verfügung stellen zu können.
Neuerungen: Am 1. Dezember 1975 wurde der Bahrwagen
eingeführt. 1981 wurde die Beisetzkammer des Friedhofes mit
einer Kühlanlage ausgestattet.
1990 wurde ein neues Verwaltungsgebäude errichtet. 1993
wurde über dem Halleneingang ein Vordach errichtet. Der
Aufbahrungsraum konnte umgestaltet und die Fassade instand
gesetzt werden.
Quelle: Text: wien.gv.at, Fotos: eigene
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