Der Reichsrat war von 1861 an das Parlament des
Kaisertums Österreich und von 1867 bis 1918 das Parlament
der cisleithanischen Reichshälfte der nunmehrigen
Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.
Er bestand aus zwei Kammern, dem
Herrenhaus und dem
Abgeordnetenhaus. Einberufung, Vertagung und Schließung
betrafen immer beide Häuser des
Parlaments. Beschlüsse
wurden zum Gesetz, wenn ihnen beide Häuser zugestimmt
hatten, sie der Kaiser zum Zeichen seines Einverständnisses
sanktioniert („unterzeichnet“) hatte und die Gegenzeichnung
der verantwortlichen k.k. Minister erfolgt war. (Für
Finanzgesetze und Rekrutenaushebung galt, wenn die beiden
Häuser uneinig blieben, die kleinere Ziffer als bewilligt.)
Die Gesetze wurden im Namen des Kaisers im Reichsgesetzblatt
kundgemacht. Neben dem Reichsrat hatten die Landtage der
Kronländer Cisleithaniens nur geringe
Gesetzgebungskompetenzen.
Sitz des Reichsrats war seit 4. Dezember 1883 das
Parlamentsgebäude an der
Ringstraße in Wien, das heute Tagungsort des
österreichischen Parlaments
ist. Vorher hatte das Abgeordnetenhaus nur einen
provisorischen Sitz in einem hölzernen Gebäude − ironisch
Schmerling-Theater genannt – in der Währinger Straße im
9. Wiener Gemeindebezirk.
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