Person - Johann Georg Freiherr Dubsky von Wittenau
Johann Georg Freiherr Dubsky von Wittenau, Ni. Oest. ständ. Kanzellist,
Besitzer eines Wachsfigurenkabinettes (im Haus "Schöne Schläferin") im Prater,
* 1777, † 26.09.1831 in Wien. Zuletzt wohnhaft im Prater Nr. 9.
Verheiratet mit Katharina geb. Friesch (* 1778, † 18.03.1830).
Kinder:
Katharina Sidonia van Aken, geb. Freiin Dubsky von Wittenau, Physharmonika-Spielerin und Pianistin, † 1862 in Wien.
Otto Dubsky von Wittenau, Praktikant der k.k. Zentral- Hofbuchhaltung, * 1808.
Ida Dubsky Freyinn von Wittenau, * 05.04.1813.
Albina (Albine Rosalie) Dubsky Freyinn von Wittenau, * 13.09.1815.
Emma Josefa Dubsky Freyinn von Wittenau, * 03.11.1817, † 12.11.1832.
Wiener Zeitung vom 30.9.1831, Seite 5:
Der wohlgeb. Hr. Johann Georg Dubsky Freyherr v. Wittenau,
Ni. Oest. ständ. Kanzellist, alt 54 Jahr, im Prater Nr. 9, an
der Entkräftung.
Wiener Zeitung vom 2.12.1831, Seite 9:
Convocation.
Georg Dubsky Freyherrn von Wittenau's Gläubiger.
Von dem k. k. Nied. Oesterr. Landrechte wird hiermit bekannt
gemacht: Es sey auf Anlangen des Otto Dubsky Freyherrn von
Wittenau und des Carl Kollmünzer, als Bevollmächtigten der
Katharina van Aken, gebornen Freyinn von Dubsky, dann Vormundes
der m. Ida, Albina und Emma Dubsky Freyinnen von
Wittenau als bedingt erklärten Instestat-Erben nach Georg Dubsky,
Freyherr von Wittenau, zur Erforschung des Schuldenstandes der
Verlassenschaft des am 26. September 1831 in Wien verstorbenen
Georg Dubsky Freyherrn von Wittenau, Nied. Oest, ständischen
Kanzellisten, in die Ausfertigung eines Edictes, wegen Einberufung
sämmtlicher Gläubiger der obigen Verlassenschaft zur Anmeldung
und Darthunng ihrer Forderungen, gewilliget worden. Es
haben daher alle diejenigen, welche aus was immer für einem
Rechtsgrunde an die gedachte Verlassenschaft eine Forderung zu
stellen haben, diese ihre Forderung entweder persönlich, oder durch
gehörig Bevollmächtigte, bey der auf den 7. Januar 1832 Vormittags
um 10 Uhr bestimmten Tagsatzung, mündlich, oder längstens
bis zu diesem Tage schriftlich, od. diesem Nied. Oesterr. Landrechte
so gewiß anzumelden; widrigens denselben gemäß § 814
des allgem. bürgert. Gesetzb. an die obige Verlassenschaft, wenn
sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft
worden seyn sollte, kein weiterer Anspruch zustände, als in so
fern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Wien den 25.November 1821.
Die Grabstelle befindet sich, gemeinsam mit seiner Tochter
Katharina Sidonia van Aken, geb. Freiin Dubsky von Wittenau
am
St. Marxer Friedhof (
Position 65b).
Quelle: Text: www.nikles.net, Bilder: Wiener Zeitung vom 30.9.1831, Seite 5, Wiener Zeitung vom 2.12.1831, Seite 9.