Person - Josef Mauczka
Mauczka, Josef (Josef von Thury, mit vollem Ritternamen Josef der Gestrenge und Ungerechte von Thury),
Gründer Grüner Humpen, 1. Hochmeister des Deutschen Ritterbundes,
Eigentümer der Ersten Wiener Central-Ankündigungsanstalt, * 1843, † 10. September 1895, Bestattungsdatum: 12.09.1895.
Textabschnitt: © Jörg C. Steiner: Am 11. Mai 1873 gründete Joseph Mauczka (Josephus von Thury) gemeinsam mit seinem Bruder Eduard und Wilhelm von der Als,
einem Ritter der Ritterbünde Grüne Insel und Güldener Humpen, den "Allzeit hohen Ritterorden derer zum Grünen Humpen".
Josephus von Thury, ein begeisterter Verfechter des ritterlichen Gedankengutes, unternahm im Jahre 1883 eine zweimonatige Reise durch Bayern und Österreich,
um die damals bekannten 24 Ritterschaften zu besuchen.
Im Oktober 1884 fand der 1. Reichstag der Ritterschaften statt bei dem die "Vereinigung Österreichischer und Bayrischer Ritterschaften" gegründet wurde, woraus sich in späteren Jahren der "Österreichische Ritterbund (ÖR)" und der "Deutsche Ritterbund (DR)" entwickelten. Josephus von Thury wurde über Antrag der Ritter vom Heiligen Grab zue Oeniponte (Innsbruck) zum 1. Hochmeyster auf Lebenszeit gewählt. Im Jahre 1895 verstarb er unerwartet im 52. Lebensjahre, doch seine Hinterlassenschaft war ein aus immerhin 30 echten Rittern bestehender Verein!
Seit dem 11. Jänner 1985 steht der Großmeyster RÜDIGER von SCHÖNFELD (Ernst Biernecker) an der Spitze des Bundes, der heute rund 40 Mitglieder - Männer und Frauen - zählt, denen die Pflege der mittelalterlichen Ideale, der Musik und der Dichtkunst am Herzen liegen. Höhepunkte in der kürzeren Vergangenheit waren sicher das 100. Stiftungsfest im Jahre 1973 in Wien im Bayrischen Hof, das 125. Stiftungsfest im Jahre 1998 auf der Burg in Perchtoldsdorf und die unzähligen Fahren, welche der Grüne Humpen in den letzten Jahren zu vielen Ritterschaften Österreichs und Deutschlands unternommen hat. Wer sich als Mitglied bewirbt ist herzlich zu mehreren Geselligkeitsabenden zum Kennernlernen eingeladen, nach der Abgabe eines Aufnahmeantrages wird von allen Mitglieder darüber abgestimmt, wobei Einstimmigkeit erzielt werden muß, die weiteren Ränge sind klassischerweise Knappe - Junker - Ritter. Die echten Ritter tragen offenbar den untenstehenden Bruststern als Mitgliedsabzeichen.
Weiters im Grab bestattet:
Wiereck Josefa, Bestattungsdatum: 04.03.1898
Penka Lousie, Bestattungsdatum: 04.09.1901
Die Grabstelle befindet sich am
Zentralfriedhof (Gruppe: 48 F, Reihe: G1, Nummer: 15).
Hof- und Personal-Nachrichten, "Die Presse" vom 13.9.1895, Seite 9:
Unter zahlreicher Betheiligung Leidtragender und Vertreter der
vielen humanitären Vereine, denen der Verblichene angehört
hatte, wurde heute Nachmittags um 1/2 4 Uhr die Leiche des
Eigenthümers der Ersten Wiener Central-Ankündigungsanstalt
Josef Mauczka in der
Elisabethkirche eingesegnet und in
der Familiengruft im
Centralfriedhofe beigesetzt.
Emfangsbestätigung Lebensversicherung, Wiener Zeitung vom 8.3.1896, Seite 28:
Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird über Ansuchen des Herrn Wenzel Pfleger,
k. und k. Oberlieutenants im 87. Infanterieregimente in Triest, durch Dr. Max Reuda,
Hof- und Gerichtsadvocaten in Wien, die Einleitung der Amortisirung des angeblich in
Verlust gerathenen, von dem Herrn k. k. Notar Franz Fürst an Joseph Mauczka,
Eigenthümer der Central-Ankündigungsanstalt in Wien, gerichteten Briefes ddo. Wien,
25. November 1882, laut dessen Herr k. k. Notar Franz Fürst bestätigt, daß ihm von
Herrn Joseph Mauczka eine Lebensversicherungspolizze der Versicherungsbank "Patria"
dko. 25. October 1878, Nr. 29072, über 5000 fl., d. i. fünftausend Gulden öst Währ.,
auf Ueberbringer lautend, mit der Bestimmung in Verwahrung übergeben worden ist,
diese Polizze sammt allen bezüglichen Quittungen im Falle des Ablebens des Herrn
Joseph Mauczka an Herrn Wenzel Pfleger auszufolgen, bewilligt.
Diejenigen, welche aus vorerwähnte Empfangsbestätigung einen Anspruch stellen wollen,
werden aufgefordert, ihr Recht darauf binnen einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vom
unten angesetzten Tage an gerechnet bei diesem Gerichte so gewiß nachzuweisen, widrigens diese
Empfangsbestätigung nach Verlauf obiger Frist über neuerliches Ansuchen des Amortisirungswerbers für amortisirt erklärt werden würde.
Vom k. k. Landesgerichte Wien, am 31sten December 1895. [2664-2]
Quelle: Text: © Jörg C. Steiner (http://www.ordenskunde.info/dtGrHumpen.htm) und www.nikles.net, Bilder: www.nikles.net, "Die Presse" vom 13.9.1895, Seite 9 und Wiener Zeitung vom 8.3.1896, Seite 28.